Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt als wesentliches Teilgebiet des öffentlichen Rechts insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.

Wenn Sie sich als Bürger oder Beamter den Rechtsfragen der folgenden Rechtsgebiete gegenüber sehen, lassen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse zur Wahrung Ihrer Rechte von uns beraten.

  • Ordnungsrecht (allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, Bauordnungsrecht / Landesbauordnungen, Versammlungsrecht, Ausländerrecht)
  • Kommunalrecht (die Gemeinde- und Kreisordnungen)
  • Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht, des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts (ROG), Städtebaurecht (BauGB)
  • Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht
  • Gewerberecht (GewO), einschließlich des Gaststättenrechts (GastG), Handwerksrecht (HandwO), Beförderungsrecht (PBefG, GüKG, AEG, WaStrG)
  • Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen − GWB)
  • Telekommunikationsrecht (TKG)
  • Umweltrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz − BImSchG, Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz − KrW-/AbfG), Wasserrecht (WHG − und die Landeswassergesetze), Bodenschutzrecht (BBodSchG))
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Wehr- und Zivildienstrecht)
  • Sozialrecht mit z. T. abweichendem Verwaltungsverfahren im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
  • Steuerrecht mit ebenfalls z. T. abweichendem Verwaltungsverfahren in der Abgabenordnung

Wir bieten Ihnen gerne umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung in diesen Rechtsgebieten an.