Alters- und Reifestufen
Auf eine unbedachte jugendliche Straftat oder deren bloßen Vorwurf sollte kein unbedachter Verzicht auf eine professionelle Verteidigung folgen.
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- Wer ist Kind im Sinne des Strafgesetzbuch - Strafmündigkeit
- Wer ist Heranwachsender im Sinne des Strafgesetzbuches
1. Wer ist Kind im Sinne des Strafgesetzbuchs ? Wann wird die Strafmündigkeit erreicht?
Kinder erreichen in Deutschland mit der Vollendung des 14. Lebensjahres die Strafmündigkeit (§ 19 StGB). Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist auf Täter anzuwenden, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2 Halbs. 1 JGG).
2. Wer ist Heranwachsender im Sinne des Strafgesetzbuchs
Auf Heranwachsende (18- bis 20-jährige) sind Normen des Jugendstrafrechts gemäß §§ 105 f. JGG anzuwenden, wenn der Heranwachsende in seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat.
Für nähere Informationen siehe bitte die Beiträge zum Jugendstrafrecht und zur Jugendkriminalität.
Für Erwachsene gilt das allgemeine Strafrecht.