Bußgeld - Rotlicht und Wechsellichtverstoß
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1. Wechsellicht: Bußgeldkatalog Wechsellicht (hier anklicken)
2. Bedeutung der leuchtenden Signale im Verkehr
§ 37 StVO definiert die Farben und Bedeutung der Leuchtsignale von Ampeln. Diese sollen den Verkehrsfluss regulieren und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Um diese Funktion zu gewährleisten, gilt ein Halteverbot 10 m vor der Ampel.
Für Ampeln bzw. Wechsellichtzeichen bestimmt § 37 Abs. 2 StVO die Reihenfolge der Lichtzeichen:
Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“
Gelb: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
Rot: „Halt vor der Kreuzung“
Ein grüner Pfeil kann grundsätzlich sowohl als Schild als auch als Lichtzeichen auftreten. Das Schild erlaubt dem Verkehrsteilnehmer nach einem kurzen Stopp an der Haltelinie nach rechts abbiegen. Im Gegensatz dazu ist der grüne Leuchtpfeil verpflichtend und das Anhalten entfällt.
Die Lichtzeichen haben gemäß § 37 StVO Vorrang gegenüber den Anordnungen der Verkehrszeichen oder allgemeiner Vorfahrtregeln. Lediglich die Weisungen eines Polizisten setzen die Signale der Ampel außer Kraft.
3. Was bedeuten die Dauerlichtzeichen?
Als Dauerlichtzeichen werden die Anzeigen oberhalb der Fahrstreifen bezeichnet, die sich vor allem auf Autobahnen finden lassen. Dort dienen sie dazu, einzelne Spuren freizugeben oder zu sperren und dadurch den Verkehr zu regulieren. Doch welche Bedeutung haben die Signale der Dauerlichtzeichen? In § 37 Abs. 3 StVO werden diese wie folgt erklärt:
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:
„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:
„Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Darüber hinaus können Dauerlichtzeichen aber auch auf Staus hinweisen, vor Glätte warnen und Baustellen ankündigen. Die Verkehrsteilnehmer haben so die Möglichkeit, sich frühzeitig auf Gefahren einstellen. Somit tragen diese Signale ebenfalls zur Verkehrssicherheit bei.
Sanktionen für Rotlichtverstöße: Einfach oder qualifiziert?
Wer sich nicht an die in der StVO unter § 37 StVO definierten Vorschriften hält, muss Sanktionen befürchten.
Wer gemäß Paragraph 37 Abs. 2 StVO bei einem roten Lichtzeichen nicht anhält, begeht einen Rotlichtverstoß und muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings bewertet der Gesetzgeber nicht alle Rotlichtverstöße gleich, sondern berücksichtigt bei der Ordnungswidrigkeit, wie lange die Rotphase bereits andauert.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt demnach vor, wenn die Ampel bereits für maximal eine Sekunde auf Rot stand. Leuchtete die Lichtzeichenanlage hingegen länger als eine Sekunde in Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der gemäß Bußgeldkatalog härter geahndet wird.