Bußgeld - Straßenverkehr / Straße falsch befahren

Unsere Empfehlung:

  • Wir prüfen ihren Bussgeldbescheid und erreichen die Aufhebung, Einstellung oder das bestmögliche Ergebnis.

Sofort Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖVPN.

 
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
Fahr-verbot
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote)
€ 15,00
 
 
...mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs
€ 35,00
 
 
Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren
€ 25,00
 
 
Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert
€ 15,00
 
 
...mit Gefährdung
€ 75,00
1
 
Im Fußgängerbereich, in dem die Durchfahrt verboten ist, Fußgänger gefährdet
€ 70,00
1
 
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
€ 10,00
 
 
...mit Gefährdung
€ 15,00
 
 
...mit Sachbeschädigung
€ 25,00
 
 
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren
€ 10,00
 
 
...mit Behinderung
€ 15,00
 
 
...mit Gefährdung
€ 20,00
 
 
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
€ 15,00
 
 
Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung
€ 80,00
1
 
Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz)
€ 25,00