Arrestbefehl

Der Arrest / Arrestbefehl

Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. In dem Arrestbefehl ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt wird und der den Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. Der Arresthaftbefehl bzw. persönliche Sicherheitsarrest findet nur statt, wenn er erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern, z.B. bei Verlagerung des Vermögens und Flucht in das Ausland. Der Arresthaftbefehl ist zu unterscheiden vom zivilrechtlichen Haftbefehl bei Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung.

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