Arzt, Arztstrafrecht, Recht des Arztes

Unsere Empfehlung:

  • inder Schocksituation der Durchsuchung: Schweigen ! Schweigen ! Schweigen !

  • Sagen Sie nichts, erkennen Sie nichts an, unterschreiben Sie nichts! Konsultieren Sie einen Strafverteidiger*in. Sie dürfen jederzeit einen Anwalt / Anwältin ihres Vertrauens anrufen.

  • Beachten Sie die weiteren Verhaltensempfehlungen unter dem Stichwort Durchsuchung.

Sofort-Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung

Rufen Sie so früh wie möglich an ! Zu spät ist es fast nie !

Bürozeiten: 7:00 Uhr - mind. 18:00 Uhr

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt zur Kanzlei mit dem PKW oder ÖPNV.

Das Arztrecht - Recht des Arztes

Wenn Sie Arzt sind, sehen Sie sich aufgrund der Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen häufig an Ihrer eigentlichen Berufsausübung gehindert, wenn beispielsweise die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine notwendige, palliative oder lebensverlängernde Therapie verweigert.

Bei der Verordnung von wissenschaftlich anerkannten und wirksamen, aber so in Anwendung oder Dosierung nicht zugelassenen Medikationen oder Abrechnungsfehlern gegenüber der Krankenkasse droht häufig eine strafrechtliche Verfolgung.

Wir helfen Ihnen, Ihre ärztliche Berufung und Pflicht ausüben zu können und die gesetzlichen und strafrechtlichen Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden und oder auszuräumen.

Sollte sich ein Anfangsverdacht gegen Sie ergeben, sollten Sie uns umgehend kontaktieren, weil u.U. eine Durchsuchung bevorsteht unter deren Schockwirkung Sie gleichzeitig vernommen werden sollen.

Grundregel: Schweigen und einen Rechtsanwalt anrufen, keine informellen Gespräche, deren richtige oder falsche Dokumentation oder Protokollierung nicht ihrer Macht steht. Nichts unterschreiben! Nichts anerkennen! Konsultieren Sie einen Strafverteidiger.