Auskunftsantrag und Löschungantrag bei der Polizei, Verfassungsschutz, LKA, BKA, Staatsanwaltschaft
Finden Sie heruas, was Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz zu ihrer Person gespeichert haben. Liegt ein Haftbefehl vor?
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung
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Die Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz beantragt auf Wunsch die Auskunft und Löschung von Eintragungen respektive Speicherungen bei Behörden ( Polizei, Verfassungsamt, Bundesamt für Justiz, etc.), wenn Ihnen dies aus persönlichen Gründen der Sicherheit, des Auslandsaufenthalts, Haftbefehls, fehlenden Wohnsitzes in Deutschland oder anderen Gründen nicht möglich ist.
Die gewünschten Auskünfte und/oder deren Löschung bitte ich im Kontaktformular zusammen mit folgenden Angaben, einer Vollmacht und Ausweiskopie zum Nachweis der Antragsberechtigung zu übersenden:
- alle Vornamen
- alle Nachnamen
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- letzte Meldeadresse in Deutschland
- Strafprozessvollmacht bei Auskünften zu Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Haftbefehlen und Prozessvollmacht bei allgemeinen Speicherungen der Polizei-, Verwaltungs-, Verfassungsschutzbehörden und privater Scoringagenturen/ Schuldnerauskunftsdateien.
- Bei Auskünften des Bundeskriminalamtes ist die jeweilige Vollmacht in meiner Gegenwart hilfsweise via Skype, Zoom, Facetime etc. unter meinen Augen zu unterschreiben und
- eine Ausweiskopie zur internen Überprüfung der Berechtigung des Auskunftsbegehrens, welche nur im Falle eines Antrags auf Auskunft und Löschung beim Bundeskriminalamt oder bei der Bundespolizei Deutschlands, der Schweiz oder Österreichs mit dem Auskunftsbegehren eingereicht werden muss.
Folgende Auskunftsbegehren können gestellt werden:
- Bundeszentralregisterauszug: Das BZR enthält gemäß § 3 BZRG alle eintragungsfähiger strafrechtlicher Verurteilungen (§§ 4 - 6 BZRG), Entscheidungen der Verwaltungsbehörden (Passversagung, Waffenbesitzuntersagung, Berufsverbote, Einstellungs- und Ausbildungsverbote zum Zwecke des Jugendschutzes, etc.) und der Gerichte (§ 10 BZRG), Entscheidungen zur Schuldunfähigkeit (§ 11 BZRG), gerichtliche Feststellungen (unter Betäubungsmitteleinfluss begangene und abgeurteilte Straftaten bis 2 Jahre, besondere Wirtschaftsstraftaten) (§§ 17 Abs. 2, 18 BZRG), nachträgliche Gerichtsentscheidungen bei Entziehungsunterbringung, psychiatrischen Unterbringung nach Straftaten, Sicherungsverwahrung (§§ 14 – 16, 17 Abs. 1 BZRG).
- Auskunft- und Löschungsantrag beim Zentralen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften bei Bundesamt für Justiz mit einer Nachlaufzeit von 6 Monaten, in Ausnahmefällen 12 Monate.
- Auskunft über die aktuell laufenden ggbfs. beendeten Ermittlungsverfahren und indirekte Auskunft, ob ein Haftbefehl vorliegt, durch den Kriminaldauerdienst Landeskriminalamt Hamburg und auf Anfrage bei den Kriminaldauerdiensten der Landeskriminalämter anderer Bundesländer
- Datenlöschungsantrag beim Landeskriminalamt eines Bundeslandes
- spezifizierter Auskunft- und Löschungsantrag nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens, Zeitablauf, Freispruch für Euro 492,54 gemäß RVG.
- Auskunft und Löschung der bundesweiten Speicherungen der Polizei durch das Bundeskriminalamt
- Auskunft- und Löschungsantrag bei dem Landesverfassungsamt eines Bundeslandes
- Auskunft- und Löschungsantrag beim Bundesverfassungsamt
- Auskunft- und Löschungsantrag bei der Bundespolizei (Grenzschutz, Luftsicherheit, Bahnsicherheit)
- Auskunft- und Löschungsantrag bei der Visa-Warndatei
- Auskunft- und Löschungsantrag beim Zoll (z.B. Zusendung von BTM per Post)
- Auskunft- und Löschungsantrag beim Bundesministerium der Verteidigung (Bundeswehr)
- Auskunft- und Löschungsantrag beim Schengener Informationssystem, Prümer Vertrag über Datenspeicherungen (Europäischer Haftbefehl) von Europol durch das Bundeskriminalamt (keine Wahrheitspflicht)
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch die Bundespolizei der Schweiz
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch die Bundeskriminalamt Österreich
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch Interpol
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch die Bundespolizei der Schweiz
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch US-Zoll- und Grenzschutz
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch die Bundespolizei der Schweiz
- Auskunft- und Löschungsantrag beim nach dem Schengener Informationssystem über Speicherungen durch die Bundespolizei Wien, Landespolizei Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
- Auskunftsantrag bei privaten Scoring-/Schuldneragenturen Schufa, Universum, Creditreform etc.