BtMG § 29a Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB

BGH, Beschl. 26.01.2016 – 3 StR 543/15 – BeckRS 2016, 04213

Die Erwägung der Strafkammer, ein minder schwerer Fall gemäß § 30 Abs. 2 BtMG komme unter anderem deshalb nicht in Betracht, weil der Angeklagte „sich aus wirtschaftlichen Erwägungen ganz bewusst für die Übernahme der angebotenen Kurierfahrt und mithin für die Begehung der Straftat entschieden“ habe, verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB.