Freispruch
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Im Strafrecht können wir für Sie je nach Beweis-, Sach- und Rechtslage im besten Fall einem Freispruch oder Einstellung. Wird der Freispruch rechtskräftig, können Sie nicht wegen desselben Vorwurfs verurteilt werden. Das Verfahren kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen der Wiederaufnahme neu aufgerollt werden. Ein Freispruch erfolgt, wenn die Täterschaft nicht mit der notwendigen Gewissheit nachgewiesen werden konnte oder das vorgeworfene Verhalten nicht strafbar ist. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die so genannten notwendigen Auslagen des beauftragten Verteidigers vor.