Gewerbeauskunftzentrale Eintrag in das Gewerberegister Branchenbuch

Gewerbeauskunftzentrale / Eintrag in das Gewerberegister oder Branchenbuch

Viele kleine oder mittlere Gewerbe bekommen amtlich gestaltete Post oder Faxe, in denen Sie teilweise unter Hinweis auf ihre Registrierungspflicht aufgefordert werden, ihre Gewerbedaten wie Inhaber, Adresse, Telefon, Fax durch Unterschrift zu bestätigen.
 
Die gleiche Masche wird telefonisch betrieben. Dabei wird dem Gewerbetreibenden mitgeteilt, dass zur Rechtssicherheit und Verbindlichkeit die Daten und die Eintragung in das vorgebliche amtliche Register mit Ja bestätigt solle.
 
Kurze Zeit darauf erhält der Betroffene eine Rechnung über eine Eintragung in ein Internetregister ohne kommerziellen Wert. Zahlt der Betroffene nicht, wird in kürzester Zeit ein Anwalt oder Inkassobüro tätig.
 
Zahlen Sie nicht! Fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung am besten per Fax zum Zugangsnachweis an und bewahren Sie eine Kopie ihres Schreibens auf.