Internetscheidung/ Trennung / Scheidung

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  1. Die Internetscheidung
  2. Die so genannte Onlinescheidung / Internetscheidung bietet Ihnen folgende Vorteile:
  3. Die persönliche Beratung bietet folgende Vorteile:

1. Die Internetscheidung

Seit dem Jahre 2000 bieten einige Rechtsanwaltskanzleien in der Bundesrepublik Deutschland eine sog. "Onlinescheidung" bzw. "Internetscheidung“ an. Eine Scheidung mittels Internet gibt es nicht; dies ist ein Werbebegriff. Eine Ehe wird immer in einer mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Familiengericht geschieden und nicht online oder im Internet. Bei der mündlichen Verhandlung müssen Sie persönlich anwesend sein und bei einer einvernehmlichen Scheidung muss mindestens die die Scheidung beantragende Partei anwaltlich vertreten sein. Hier finden Sie das Scheidungsformular.

2. Die so genannte Onlinescheidung / Internetscheidung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie möchten sich auf diese Weise Zeit und Stress ersparen
  • Sie möchten den notwendigen Schriftverkehr zeitsparend abwickeln
  • Sie möchten nicht mehr oder weniger aufwendig einen Fachanwalt für Familienrecht in ihrer Nähe suchen
  • Sie möchten den Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin nicht persönlich aufsuchen
  • Sie möchten alle erforderlichen Informationen einfach, wann Sie wollen und in Ruhe Zuhause oder an einem Ort ihrer Wahl in das Antragsformular eingetragen
  • Sie möchten nach Übersendung des Scheidungsformulars unverzüglich nach kurzer Rücksprache und Freigabe des Scheidungsantrages durch Sie, den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen
  • Sie möchten durch eine einvernehmliche Scheidung nur ein Rechtsanwalt für eine der beiden Parteien aufwenden und das Honorar für den zweiten Anwalt sparen.
  • Hier finden Sie das Scheidungsformular.

3. Die persönliche Beratung bietet folgende Vorteile:

  • Auch bei einer sog. Onlinescheidung / Internetscheidung werden Sie Fragen, meist in einem Formular selbständig und richtig beantworten müssen, welche Sie bei uns in einem persönlichen Gespräch bei gleichen Gebühren zuverlässig klären können.
  • In diesem Gespräch erhalten Sie zudem eine persönliche Beratung, welche gegenüber der so genannten Onlinescheidung / Internetscheidung keine zusätzlichen Gebühren auslöst und Sie insbesondere vor vermeidbaren und nicht mehr zu korrigierenden Fehlern bewahrt.
  • Die persönliche Beratung kann auch telefonisch erfolgen.
  • Auch bei einer Onlinescheidung / Internetscheidung werden Sie zum Scheidungstermin von dem Gericht geladen, müssen dort grundsätzlich erscheinen und werden dort dann auch erstmalig dem Sie vertretenden, Ihnen bis dahin unbekannten Anwalt begegnen.
  • Sie zahlen also bei der Onlinescheidung / Internetscheidung für ein weniger genauso viel wie bei einer Scheidung mit persönlicher Beratung, in welcher z.B. auch geklärt werden kann, ob Sie einen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (zum Prozesskostenhilfeformular Formular) haben und somit möglicherweise die Staatskasse die sonst von Ihnen zu tragenden Kosten der Ehescheidung ganz oder teilweise übernimmt.