Karriere, Studenten-, Referendarpraktikum, Anwaltstation
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
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1. Wir suchen einen Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft
Wir suchen eine Kollegin oder einen Kollegen für den Bereich Zivilrecht und/oder Strafrecht, Verwaltungsrecht etc., da Rechtsanwalt Kopietz Ende in absehbarer Zeit aus Altersgründen seine Berufstätigkeit reduzieren möchte und die von ihm geführten Mandate weitergeführt werden sollen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Existenzgründung durch eine Gründerdarlehen. Unsere Kollegen Rechtsanwalt Herzog und Rechtsanwältin Hoffmann sind diesen Weg im Jahre November 2018 und Juli 2022 großen Erfolg gegangen und können Ihnen wertvolle Tipps und Möglichkeiten aus erster Hand aufzeigen und vermitteln.
2. Studentenpraktikum, Referendarpraktikum und Referendariatspraktikum /Anwaltsstation
Gerne bieten wir Ihnen Studenten-, Referendariatspraktika oder eine Anwaltsstation für Rechtsreferendare an. Für das Praktikum sollten Sie über einen Personalausweis, Studentenausweis und / oder ggfs. Referendariatszuweisung des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts haben. Für Studenten wird für den Besuch von Justizvollzugsanstalten außerhalb von Hamburg gelegentlich eine Zuweisung des zuständigen Oberlandesgerichtes erforderlich sein.
Die Kanzlei ist für Schülerpraktika nicht geeignet, da auch mit einer notwendigen Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht garantiert werden kann, dass Sie nicht mit jugendgefährdenden oder jugendungeeigneten Inhalten (Mord, Totschlag, Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kinderpornographie, Obduktionsberichte etc.) in Kontakt kommen. Nach unserer Erfahrungen fehlt häufig das Verständnis für den Sinn und Zweck der Arbeit eines Strafverteidigers oder Strafverteidigerin, sowie des Strafprozesses. Das Vertretung- und Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger*in und Mandant überfordert im Allgemeinen Schüler angesichts der Konfrontation, was Menschen anderen oder ihnen nahestehenden Menschen antun und wie nach dem geltenden Recht zu strafen oder nicht zu bestrafen sei, so dass ausschließlich Schülern ab 18 Jahren nach einem Gespräch in der Kanzlei ein Praktikum angeboten werden kann.
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