Kündigung
Die Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige, rechtsgestaltende, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, häufig formbedürftige Willenserklärung, durch die ein Vertragspartner ein Dauerschuldverhältnis (fortlaufender Leistungsaustausch) wie z.B. einen Mietvertrag, ein Arbeitsverhältnis, einen Darlehensvertrag etc. beendet. Die Kündigung ist von befristeten oder bedingten Verträgen, Aufhebungsverträgen und der Anfechtung von Verträgen zu unterscheiden.
Wir beraten Sie, damit Ihnen bei der Gestaltung und Beendigung der genannten Dauerschuldverhältnisse keine kostspieligen Fehler unterlaufen, etwa weil die Erklärung der außerordentlichen (fristlosen), der ordentlichen Kündigung, einer Änderungskündigung, einer Teil- oder Sonderkündigung unwirksam ist oder weil Sie als Empfänger einer Kündigung deren Unwirksamkeit oder Angreifbarkeit nicht erkennen.
Wenn Sie Empfänger einer Änderungskündigung sind, bedeutet dies die Beendigung des derzeitigen Dauerschuldverhältnisses z.B. Ihres Mietvertrages oder Arbeitsvertrages verbunden mit dem Angebot der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter veränderten Vertragsbedingungen.
Die Änderungskündigung ist von der Teilkündigung zu unterscheiden, die sich nur auf von dem Vertrag trennbare Regelungen eines bestehenden Vertrags bezieht.
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz