Markenrecht / Geschmacksmusterrecht
Das Markenrecht / das Geschmackmusterrecht
Das Markenrecht fällt als ein Bestandteil des Kennzeichenrechts, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt, unter den gewerblichen Rechtsschutz (siehe Wettbewerbs- und Kartellrecht). Wir schützen Ihre Marke als Ihre geschäftliche Grundlage und wichtigstes Kapital Ihres Unternehmens vor wirtschaftlicher Ausbeutung durch Dritte. Wir lassen die von Ihnen kreierte Marke auf Wunsch beim Deutschen Patent- und Markenamt national oder EU-weit beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmuster in Alicante, Spanien international schützen.
Dies gilt insbesondere für den berechtigten Markeninhaber und die Durchsetzung seines Anspruches gegenüber dem unberechtigten Domainbetreiber auf Unterlassung der Nutzung und Übertragung der Domain, sowie Schadensersatz bei Vorliegen von Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz beim unberechtigten Domainbetreiber.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte bedürfen Sie eines versierten Rechtsanwaltes oder Rechtsanwältin.