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- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) mit unverbindliche Ersteinschätzung:
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Rechtsanwältin Hoffmann
Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 02/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
- Bekämpfung von Preismissbrauch
- Informationspflichten bei Versicherungverträgen
- Änderung des Tierschutzgesetzes
- Zivilrecht: Befangenheitsantrag Selbstentscheidung
- Notanwalt: nachweislich der antragstellenden Partei
- Rücknahme: Wirksamkeit bei mehrfacher Rechtsmitteleinlegung
- gerichtlich bestellter Sachverständiger: Ablehnung wegen versuchter Streitschlichtung
- Parteivernehmung: Vieraugengespräch
- Produzentenhaftung: umfasst nicht Rückruf und Austausch
- Gebrauchsgüterkauf: Beweislastumkehr
- Schenkung: Eigentumsübergang durch bloße Einigung
- Kündigung des Mietvertrages: wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilz
- Mahnschreiben an Versicherungsnehmer: Zugangsnachweis
- Fernsehaufnahmen von Hauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit
- DNA-Identitätfeststellungunzulässig bei Besitz kinderpornographischer Schriften
- Urteilsberichtigung ausgeschlossen bei fehlende Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten
- nachträgliche Sicherheitsverwahrung: Berücksichtigung neuer Tatsachen
- Verabredung eines Verbrechens: erforderliche Konkretisierung
- Titelmissbrauch: Unterschrift über vorgefertigte Unterschriftsleiste
- exhibitionistische Handlungen: subjektiver Tatbestand
- Bankrott: echtes Unterlassungdelikt
- Vorteilsnahme:Einwerben von Wahlkampfspenden durch Amtsträger
- Beschwerdeberechtigung der Lebensgefährtin in Betreuungsangelegenheiten
- Wohngebäude: gemischt genutztes Gebäude
- Schulgesetz NRW: kein Verstoß gegen Schulformwahlfreiheit der Eltern
- Jurastudium über 30: keine Leistungen nach dem SGB II