Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg

Strafverteidiger aus Leidenschaft und Überzeugung


Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet

Unsere Empfehlung:

  • Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) mit unverbindliche Ersteinschätzung: 
    - Erste offene Fragen
    - Was ist als nächstes zu tun?
    - Was ist möglich?
    - Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
    - Was ist weiter zu bedenken?
    - Rechtsberatung nur bei Beauftragung

Sofort-Kontakt: 040 39 14 08

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)

Bürozeiten: 7:00 Uhr - mind. 18:00 Uhr

Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt zur Kanzlei mit dem PKW oder ÖPNV.

Rechtsanwalt Lauenburg
Rechtsanwalt Lauenburg
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Kopietz
Rechtsanwalt Kopietz
Dipl- Kfm Verw.
Rechtsanwältin Lauenburg
Rechtsanwältin Lauenburg
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Herzog
Rechtsanwalt Herzog
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Hoffmann
Rechtsanwältin Hoffmann

Apr. 23, 2010

Mandantenbrief 02/08


Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

Hier Finden Sie aktuelle Rechtssprechung als PDF Datei (Die PDF Dokumente lassen sich mit der standard Acrobat Anwendung anschauen)

Klicken Sie hier für den Download

  • Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
  • Bekämpfung von Preismissbrauch
  • Informationspflichten bei Versicherungverträgen
  • Änderung des Tierschutzgesetzes
  • Zivilrecht: Befangenheitsantrag Selbstentscheidung
  • Notanwalt: nachweislich der antragstellenden Partei
  • Rücknahme: Wirksamkeit bei mehrfacher Rechtsmitteleinlegung
  • gerichtlich bestellter Sachverständiger: Ablehnung wegen versuchter Streitschlichtung
  • Parteivernehmung: Vieraugengespräch
  • Produzentenhaftung: umfasst nicht Rückruf und Austausch
  • Gebrauchsgüterkauf: Beweislastumkehr
  • Schenkung: Eigentumsübergang durch bloße Einigung
  • Kündigung des Mietvertrages: wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilz
  • Mahnschreiben an Versicherungsnehmer: Zugangsnachweis
  • Fernsehaufnahmen von Hauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit
  • DNA-Identitätfeststellungunzulässig bei Besitz kinderpornographischer Schriften
  • Urteilsberichtigung ausgeschlossen bei fehlende Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten
  • nachträgliche Sicherheitsverwahrung: Berücksichtigung neuer Tatsachen
  • Verabredung eines Verbrechens: erforderliche Konkretisierung
  • Titelmissbrauch: Unterschrift über vorgefertigte Unterschriftsleiste
  • exhibitionistische Handlungen: subjektiver Tatbestand
  • Bankrott: echtes Unterlassungdelikt
  • Vorteilsnahme:Einwerben von Wahlkampfspenden durch Amtsträger
  • Beschwerdeberechtigung der Lebensgefährtin in Betreuungsangelegenheiten
  • Wohngebäude: gemischt genutztes Gebäude
  • Schulgesetz NRW: kein Verstoß gegen Schulformwahlfreiheit der Eltern
  • Jurastudium über 30: keine Leistungen nach dem SGB II