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- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) mit unverbindliche Ersteinschätzung:
- Erste offene Fragen
- Was ist als nächstes zu tun?
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Rechtsanwältin Hoffmann
Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 03/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- Gesetzgebung: Telekommunikationsüberwachungsgesetz
- Änderung des Bundespolizeigesetzes: Übermittlung von Fluggastdaten
- Zivilrecht: Rechtsmittelverzicht, wirksam trotz Unvollständigkeit der Zustellungsurkunde wegen fehlender Unterschrift
- gerichtliche Zuständigkeit: Klage auf Gas- und Stromsperrung
- vorgerichtliches Sachverständigengutachten: Erstattungsfähigkeit
- Schmerzensgeldanspruch: Unfallzeuge
- GmbH-Geschäftsführer: weder Kaufmann noch Unternehmer
- rückwirkende Pflichtverteidigerbeiordnung unzulässig
- Beweisantrag: Antragsfrist
- Untätigkeitsbeschwerde: statthaft in Strafvollzugssachen
- gewerbsmäßige Geldfälschung: Begriffsdefinition
- schwere Körperverletzung: Entstellung durch Narbe
- Computerbetrug: Manipulation eines Mietkartentelefons
- Anhörungsmitteilung: Anforderungen
- begünstigender Verwaltungsakt: Rücknahmefrist
- Persönlichkeitsschutz: Grenzen der Kunstfreiheit
- Glücksspiel: Pokerturnier
- Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte verfassungsgemäß