Pflichtverteidigung: FAQ - häufig gestellte Fragen

Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit

Unsere Empfehlung:

Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.

PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.

Noch Fragen zur Pflichtverteidigung, FAQ

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1. Sie suchen eine(n) Pflichtverteidiger*in ?

Bei Untersuchungshaft, Vollstreckungshaft oder einem neuen Vorwurf, Anklage zum Schöffengericht oder einem höheren Gericht, Unterbringung - weitere Beiordnungsgründe siehe unten - haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger*in. Gegebenenfalls wurden Sie mit einer Anklageschrift vom Gericht aufgefordert, einen  "Rechtsanwalt Ihres Vertrauens" zu benennen, andernfalls werde Ihnen ein Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet?
Gegen Sie, Verwandte, Bekannte oder Freunde läuft ein Ermittlungsverfahren, eine Anzeige, bei Ihnen ist durchsucht worden?

2. Häufige Fragen zur Pflichtverteidigung

2.1. Wesentliches zur Pflichtverteidigung:

2.2. Weitere Fälle der Bestellung eines Pflichtverteidigers

2.3. Auswahl des Pflichtverteidigers

2.4. Kosten der Pflichtverteidigung

2.5. Was spricht für eine Pflichtverteidigung durch unsere Strafverteidiger*innen

3. Rufen Sie uns an, wenn eine Frage unbeantwortet geblieben ist.

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, zögern Sie bitte nicht, uns persönlich zu kontaktieren. Beachten Sie, dass ohne Beauftragung nur ein Informationsgespräch und keine eingehende Rechtsberatung möglich ist. Denn die Pflichtverteidigung ist nur bei einer Beiordnung durch ein Gericht möglich. Die Einholung einer zweiten Meinung ist allenfalls informatorisch möglich, da ein Wechsel des Pflichtverteidigers nur in seltenen Einzelfällen möglich ist. Sie können uns allerdings als Wahlverteidiger beauftragen.