Pflichtverteidigung: FAQ - häufig gestellte Fragen
Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit
Unsere Empfehlung:
Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.
PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.
Noch Fragen zur Pflichtverteidigung, FAQ
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Rechtsanwälte Strafverteidigung
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1. Sie suchen eine(n) Pflichtverteidiger*in ?
Bei Untersuchungshaft, Vollstreckungshaft oder einem neuen Vorwurf, Anklage zum Schöffengericht oder einem höheren Gericht, Unterbringung - weitere Beiordnungsgründe siehe unten - haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger*in. Gegebenenfalls wurden Sie mit einer Anklageschrift vom Gericht aufgefordert, einen "Rechtsanwalt Ihres Vertrauens" zu benennen, andernfalls werde Ihnen ein Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet?
Gegen Sie, Verwandte, Bekannte oder Freunde läuft ein Ermittlungsverfahren, eine Anzeige, bei Ihnen ist durchsucht worden?
2. Häufige Fragen zur Pflichtverteidigung
2.1. Wesentliches zur Pflichtverteidigung:
- Was ist ein(e) Pflichtverteidiger*in ?
- Wie beantrage ich einen Pflichtverteidiger / Pflichtverteidigung ?
- Wie wechsele ich den Pflichtverteidiger? Ist ein Wechsel des Pflichtverteidigers möglich?
- Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?
- Notruf: Wie bekomme ich im Notfall eine*n Pflichtverteidiger*in ?
- Verteidigt ein(e) Pflichtverteidiger*in Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können?
- Was beinhaltet die gesetzliche Neuregelung der Pflichtverteidigung ?
2.2. Weitere Fälle der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger bei Festnahme und Untersuchungshaft ?
- Wann kann ich eine(n) Pflichtverteidiger*in verlangen ? Wann muss mir ein(e) Pflichtverteidiger *in beigeordnet werden ?
- Wann ordnet mir das Gericht einen Pflichtverteidiger bei?
- Steht mir ein(e) Pflichtverteidiger*in zu, wenn mir ein Bewährungswiderruf droht ?
- Ist bei Verbrechen wie Mord, Totschlag, Raub oder anderen schweren Straftaten wie Vergewaltigung, Kinderpornografie, Körperverletzung mit Todesfolge, Aussetzung mit Todesfolge, Schleusen mit Todesfolge, Sexualdelikt mit Todesfolge usw. eine Plichtverteidigung zwingend ?
- Kann ein Pflichtverteidiger als Beistand für die Nebenklage, die/den Verletzte*n, Geschädigte*n bestellt werden ?
2.3. Auswahl des Pflichtverteidigers
- Wie finde ich einen guten Pflichtverteidiger / gute Pflichtverteidigerin ?
- Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache: Ihre Pflichtverteidiger
- Wie finde ich einen spezialisierten Pflichtverteidiger ?
- Ist Pflichtverteidigung eine Verteidigung zweiter Klasse ?
2.4. Kosten der Pflichtverteidigung
- Wer bezahlt die / den Pflichtverteidiger*in ?
- Steht mir ein Pflichtverteidiger zu, wenn ich mir keinen Strafverteidiger / Anwalt leisten kann ?
- Bekomme ich Prozesskostenhilfe ?
- Bezahlt die Rechtschutzversicherung den Strafverteidiger / Anwalt / Pflichtverteidiger ?
- Kostenlose Ersteinschätzung / Information: Was beinhaltet die eine Ersteinschätzung ?
2.5. Was spricht für eine Pflichtverteidigung durch unsere Strafverteidiger*innen
- Was qualifiziert die Pflichtverteidiger dieser Kanzlei gegenüber anderen ?
- Wie kann ich verschlüsselt, geheim und sicher mit meinem Strafverteidiger / meiner Strafverteidigerin kommunizieren ?
3. Rufen Sie uns an, wenn eine Frage unbeantwortet geblieben ist.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, zögern Sie bitte nicht, uns persönlich zu kontaktieren. Beachten Sie, dass ohne Beauftragung nur ein Informationsgespräch und keine eingehende Rechtsberatung möglich ist. Denn die Pflichtverteidigung ist nur bei einer Beiordnung durch ein Gericht möglich. Die Einholung einer zweiten Meinung ist allenfalls informatorisch möglich, da ein Wechsel des Pflichtverteidigers nur in seltenen Einzelfällen möglich ist. Sie können uns allerdings als Wahlverteidiger beauftragen.