Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache: Ihre Pflichtverteidiger

Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit

Unsere Empfehlung:

  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.

PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.

Noch Fragen zur Pflichtverteidigung, FAQ

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
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Die Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz ist seit über 70Jahren auf das Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Gemäß unserer Philosophie vertreten wir Sie gerne als Pflichtverteidiger.

Strafrecht aus Berufung und Überzeugung

Wir sind Strafverteidiger aus Berufung. Wir vermitteln und erkämpfen, denjenigen, die uns vertrauen, die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen. Wir werden uns unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen. Professionelle und ernsthafte Pflichtverteidigung erfordert neben der Spezialisierung auf das Strafrecht und Strafprozessrecht ein hohes Maß an freundlicher bis hartnäckiger Beharrlichkeit, zielführendes Durchsetzungsvermögen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung.  

Wir treten engagiert und konsequent für Sie bis zum bestmöglichen Ergebnis ein. Durch eine gemeinsam festgelegte Verteidigungsstrategie verschaffen wir Ihnen die größtmögliche Freiheit im Strafprozess. Je nach Verfahrenskonstellation verteidigen wir Sie verständigungsorientiert oder hart in der Sache, jedoch stets argumentativ bestimmt je nach Verfahrenssituation.

Es gilt so früh wie möglich die Dynamik hin zu einer Verurteilung

Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit einer bestimmten Tat- und Täterhypothese werden mögliche alternative Tat- und Täterhypothesen ausgeblendet und Beweise z.B. Zeugen nicht gesichert und nicht erhoben. Dadurch werden Beweismittel unumkehrbar vernichtet, weil Sie später nicht mehr ermittelbar sind.

Die Staatsanwaltschaft verdichtet die Tat- und Täterhypothese durch die Anklage, weil Sie eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.

Das Gericht verdichtet durch die Eröffnung des Hauptverfahrens durch Eröffnungsbeschluss weiter den angeklagten Sachverhalt weiter in Richtung einer Verurteilung, weil das Gericht ebenfalls eine Verurteilung für wahrscheinlich hält.

In der Hauptverhandlung befragt sodann das Gericht und die Staatsanwaltschaft, welche beide die Verurteilung für wahrscheinlich halten, die Zeugen in Richtung des auf eine Verurteilung verdichteten angeklagten Sachverhalts.

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens generiert eine Dynamik die ohne Verteidigung in jeder Verfahrensphase zu einer Fahrt aufnehmenden Talfahrt in die Verurteilung werden kann. Es daher unser Ziel, so früh wie möglich das Ermittlungsverfahren / Strafverfahren durch Einstellung zu beenden. Dabei wird die Verteidigung die Anbahnung einer Verurteilung oder die Verselbstständigung der Tat- und Täterhypothese angreifen, währende die Staatsanwaltschaft und Gericht in der Regel sich gegen den Angriff auf ihre Sicht des nach ihrer Auffassung zu Recht angeklagten Sachverhalts verteidigen und wehren wird. Dies liegt in der Natur des menschlichen Geistes, der sich gegen den Angriff gegen die gewonnene Ordnung eines Sachverhalts verteidigt (Vermeidung kognitiver Dissonanz). Es daher entscheidend, wann taktisch, auf welche Weise und mit der maximalen Durchschlagskraft die Argumente der Verteidigung gegen den vorgeworfenen Sachverhalt respektive der von der Staatsanwaltschaft vertretenen Tat- und Täterhypothese vorgetragen werden.

Es ist daher unser vorrangiges und vornehmste Ziel das Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren so früh wie möglich zu beenden oder, wenn eine Hauptverhandlung rechtlich unausweichlich ist, im Vorwege das Strafverfahren und die Hauptverhandlung vorzubereiten, zu beeinflussen und mit dem für Sie besten Ergebnis zur Not durch die Instanzen durchzuführen oder abzukürzen.

Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache

Gelingende Verteidigung basiert auf Vertrauen. Für den Beschuldigten / Angeschuldigten / Angeklagten steht je nach Beruf z.B. Pilot, Jäger, Berufsgeheimnisträger und Arbeitsplatz z.B. Behörde, Flughafen, militärischer Sicherheitsbereich beim Vorwurf eines Vergehens oder Verbrechens die berufliche Existenz und persönliche Existenz auf dem Spiel. Unsere Verteidigung richtet sich danach aus, Ihnen die größtmögliche Freiheit verschaffen und ihr Leben vor etwaigen tiefen Einschnitten zu bewahren. Häufig ist es ein kleiner Fehltritt, welcher eine Kaskade den einzelnen überfordernden Folgen auslöst, welche nur eine fachkundige strafrechtliche Beratung bis zu einem gewissen Maße beherrschbar und lenkbar werden. Wir vermitteln Ihnen Klarheit, eine Perspektive, Rat als vertrauenswürdiger Beistand. 

Wir vertreten Sie bei allen Vorwürfen ! Denn es ist unsere Berufung denjenigen beizustehen, die keine Solidarität und Unterstützung erfahren. Wenn Freunde und Verwandte, die Öffentlichkeit sich gegen Sie arbeiten, bedürfen Sie professioneller und vertrauensvoller Unterstützung um bestehen zu können.

Als Rechtsanwälte, Strafverteidiger und Berufsgeheimnisträger unterliegen wir der Verschwiegenheit. Wir verteidigen Sie gleichgültig, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird. Wir empfangen, unterstützen und verteidigen unsere Mandanten mit Wertschätzung, vorurteilsfrei und mit absoluter Diskretion. Sie können mit uns alles besprechen. Kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Alles unterliegt dem Anwaltsgeheimnis respektive der Verschwiegenheit.

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