PHILOSOPHIE der Kanzlei

Kanzlei für Strafrecht

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Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz

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1. Historie und Berufung

Die Kanzlei wurde durch Rechtsanwalt Horst-Günther Lauenburg und Dr. Dorothea Lauenburg 1951 gegründet. Nach dem Rechtsanwalt Horst-Günther Lauenburg zunächst schwerpunktmäßig im Handelsrecht, Weinrecht und Baurecht tätig war, wandte er sich zunehmend der Strafverteidigung, während Dr. Dorothea Lauenburg weitere Schwerpunkte im allgemeinen Zivilrecht und Familienrecht setzte.

In dem er denjenigen beistehen wollte, die gegen die Regeln der Gesellschaft tatsächlich oder vermeintlich verstoßen hatten, prägte er die Kanzlei Lauenburg & Kopietz. Er wollte für jene kämpfen, die als Benachteiligte, Diskriminierte, Angehörige ethnischer Minderheiten schlechte oder keine Chancen hatten, sich einen Platz in unserer Gesellschaft zu erkämpfen, zu behaupten oder mit Ausweglosigkeit geschlagen waren. Er nahm sich jener an, die kein Verständnis oder keine Gnade vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu Teil wurde, deren Vertreter sich häufig nicht in seine Mandanten hineinversetzen konnten oder wollten. Dabei scheute er nie die offene Auseinandersetzung mit der gelegentlich von Dünkel, Unverständnis und Voreingenommenheit getragenen Einstellung von Staatsanwaltschaft und Gericht.

In dem Mitgefühl für jene, die sich an ihn wandten, und der Überzeugung, dass sich die Humanität einer Gesellschaft darin zeige, wie diese mit jenen umgehe, die gegen ihre Regel verstoßen haben, vermittelte denjenigen, die ihn vertrauten, die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen und verwies auf die Realität des Strafprozesses, indem er den von Ihm Vertretenen erklärte,

"Es kommt im Strafprozess nicht auf die „Wahrheit" an und auch nicht darauf, ob der erhobene Vorwurf wahr oder falsch ist, sondern darauf, ob Ihnen der Tatvorwurf nach den Regeln der Strafprozessordnung und hoffentlich richtiger Anwendung derselben nachgewiesen werden kann."

Dieser Tradition und Berufung der Sozietätsgründer Horst-Günther Lauenburg und Dr. Dorothea Lauenburg haben sich die eingetretenen Mitglieder der früheren Sozietät und jetzigen Bürogemeinschaft Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, nämlich Tristan Kopietz, Joachim Lauenburg, Jessica Lauenburg, René Herzog und Anna Hoffmann verschrieben und fortgeschrieben. 

2. Unsere Fachanwälte und Strafverteidiger*in sind auf Strafverteidigung spezialisiert. 

Wir verteidigen Sie gleichgültig, ob der Vorwurf auf Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Kindesmissbrauch, Kinderpornographie, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung lautet, weil es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, nähere und weitere Angehörige, die Verwandtschaft oder die Öffentlichkeit gegen Sie arbeitet, beizustehen und die beste mögliche Verteidigung zukommen zu lassen. 

Ein wesentlicher Irrtum im Strafverfahren beinhaltet die Auffassung, dass es im Strafverfahren insbesondere im Strafprozess um "die Wahrheit" ginge. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, Sie, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Protokolle bestimmen den Sachverhalt und den Tatvorwurf. Letztlich kommt es darauf an, ob sie hinsichtlich des vorgeworfenen Sachverhalts die Deutungshoheit gewinnen und dieser Ihnen mit Hilfe der Strafprozessordnung als Struktur der größtmöglichen Annäherung an die Wahrheit und der (hoffentlich) richtigen Anwendung derselben nachgewiesen werden kann. 

Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer GeldstrafeGeldauflage, Verfall, Vermögenseinziehung oder Arrest) und persönliche (immaterielle) Freiheit (VollstreckungshaftUnterbringung, Berufsverbot, Führerscheinentzug) entscheidend. 

Das Strafverfahren stellt im besten Fall eine Annäherung an die Wahrheit dar. Im Kampf um die prozessuale Wahrheit können Sie nur mittels der Vertretung und den Beistand eines versierten Strafverteidigers oder Fachanwalt für Strafrecht bestehen. Andernfalls werden Sie diesen Kampf gegen die Täterhypothese der Polizei und den durch diese eingefärbten, bestimmten und häufig unter Vernichtung entlastender Beweise ermittelten Sachverhalt der Polizei, der meist durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht übernommen wird, verlieren.

Wir verteidigen Sie gleichgültig, wie der Vorwurf lautet.

Es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Öffentlichkeit, Bekannte, Freunde, Verwandte, Ehepartner, Eltern gegen Sie stehen und gegen Sie arbeitet, beizustehen und Ihnen die bestmögliche Verteidigung zukommen zu lassen.

Wir vermitteln und erkämpfen, denjenigen, die uns vertrauen, die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen. Wir werden uns unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen.

Im Strafprozess ist nicht die "Wahrheit" entscheidend oder, ob der erhobene Vorwurf wahr oder falsch ist, sondern allein die prozessuale Wahrheit. Die prozessuale Wahrheit wird durch die Prüfung des angeklagten Sachverhalts nach den Regeln der Strafprozessordnung und der - hoffentlich - richtigen Anwendung derselben vom Gericht festgestellt. Die prozessuale Wahrheit kann daher von dem abweichen, was allgemein als wahr und richtig empfunden wird.

Dieser Tradition und Berufung der Sozietätsgründer Horst-Günther Lauenburg und Dr. Dorothea Lauenburg haben sich die eingetretenen Sozietätsmitglieder verschrieben und fortgeschrieben. 

Überlassen Sie dies nicht dem Zufall!

Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz