Unsere Empfehlung:
- Machen ggfs. Sie ein Gedächtnisprotokoll
- Sammeln Sie alle Informationen
- Welche Personen könen den/die Zeugen / Zeugin beeinflussen oder beeinflusst haben.
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1. Sexualstrafrecht – Strafverteidigung – Nebenklage
1.1. Opfer / Geschädigte(r) einer Sexualstraftat
1.2. Beschuldigter einer Sexualstrafrecht: strafprozessual nachweisbares Sexualdelikt oder Falschbeschuldigung
2. Wer darf mit wem einvernehmlichen, selbstbestimmten (!) hetero- oder homosexuellen Sexualverkehr in welchem Alter haben?
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Joachim Lauenburg - Strafverteidiger, Hamburg
1.1. Opfer / Geschädigte(r) einer Sexualstraftat
1.2. Beschuldigter einer Sexualstrafrecht: Nachweisbares Sexualdelikt oder Falschbeschuldigung
Bei einem nachweisbaren Sexualdelikt kann durch eine wirksame Strafverteidigung wesentliche Strafmilderungen erreicht werden.
Völlig anders muss die Strafverteidigung bei einer Falschbeschuldigung gestaltet werden.
Wenn ihr Kind, die (ehemalige) Freundin, Lebensgefährtin, Ehefrau z.B. im Sorgerechtsstreit, die Arbeitskollegin, die Bekannte oder eine Ihnen unbekannte psychisch labile Person den Vorwurf eines Sexualdelikts wie Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung erhebt, droht die Vernichtung ihrer persönlichen bzw. bürgerlichen und wirtschaftlichen Existenz. Bei
Vorladung,
Vernehmung,
Durchsuchung,
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Die Gefährlichkeit des Vorwurfs liegt einerseits häufig in der längeren Vorlaufzeit in der ohne ihre Kenntnis des Vorwurfes Fakten geschaffen werden, Beweise und Zeugen unumkehrbar vernichtet, verändert und beeinflusst werden.
Durch Zeugenvernehmungen insbesondere bei dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs wird ihr soziales Umfeld und ihre Arbeit und wirtschaftliche Existenz unumkehrbar geschädigt oder vernichtet. Andererseits droht Ihnen aufgrund der Straftatbestände, derer Sie verdächtigt werden, im Sexualstrafrecht aufgrund der gesetzlichen Einstufung als schwere Verbrechen, welche bereits im Mindestmaß mit einer hohen Freiheitsstrafe bedroht werden, Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
In der Situation, in der die Ehefrau, Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen auf Distanz gehen, gegen Sie aussagen, Sie möglicherweise bewusst hintergehen und unter Umständen in der Öffentlichkeit bereits ihre Vorverurteilung betrieben wird, bedürfen Sie des Beistands eines versierten Strafverteidigers und Fachanwalt für Strafrecht. Wenn für Sie nicht gefühlsmäßig oder tatsächlich alles auf dem Spiel steht, sind Sie ihr schlechtester Verteidiger.
In der Natur der Sexualdelikte liegt die schwierige Beweissituation, in der häufig Aussage gegen Aussage steht, und schon Indizien über den Ausgang des Verfahrens und eine Verurteilung oder Freispruch entscheiden. Sollte der Vorwurf beweisbar sein, können durch eine geschickte Strafverteidigung erhebliche Milderungen erreicht oder eine Sicherungsverwahrung bei schwerer Deliktsverwirklichung vermieden werden.
Bei milderen Tatbestandsverwirklichungen kann unter bestimmten Umständen Milderungen der hohen gesetzlichen Regelstrafrahmen herbeiführt werden. Im Einzelfall kann sich noch eine bewährungsfähige Strafe eröffnen, z.B. durch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs oder die Begründung eines „minderschweren Falles“.
Aus generalpräventiven Erwägungen werden bei weniger schwerwiegenden Taten, z.B. Kinderpornografie, Exhibitionismus, niedrigschwellige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung meist Strafen verhängt, mit denen die Beschuldigten / Angeklagten als vorbestraft gelten. Bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen/Bewährungsstrafen von mehr als 3 Monaten wird dies in das Führungszeugnis eingetragen.
Eine weitere Besonderheit des Sexualstrafrechts ist die gleichsam überlange Erstreckung der Verjährung: Eine Tat an einem achtjährigen Opfer kann grundsätzlich noch nach 30 Jahren angezeigt werden, weil die Verjährung von 20 Jahren erst mit Erreichen des 18. Lebensjahrs des Opfers beginnt, so dass gleichsam aus dem Nichts der immateriellen und materiellen Existenz (Freiheit, Freunde, Familie, etc.) droht.
Hinsichtlich der verschiedenen Tatbestände und deren Rechtsfolgen im Sexualstrafrecht werden in der medialen Öffentlichkeit irrige Ansichten vertreten, so dass diese in einzelnen Artikeln dargestellt werden.
2. Wer darf mit wem einvernehmlichen, selbst bestimmten (!) hetero- oder homosexuellen Sexualverkehr in welchem Alter haben ?