Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung - § 174b StGB –
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1. § 174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
In dieser Situation sind diese Personen vor sexuellen Übergriffen besonders schutzwürdig. Insofern greift § 174b Abs. 1 StGB dem Schutzbereich des ähnlichen § 174a StGB in zeitlicher Hinsicht vor. Nicht nur bereits Gefangene oder in Untersuchungshaft Verwahrte, sondern auch Personen, deren Straf- oder Unterbringungsverfahren sich im Lauf befindet, sollen somit vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.
2. Voraussetzungen des § 174b Abs. 1 StGB
3. Rechtsfolgen des sexuellen Missbrauchs
4. Anwaltliche Beratung, Strafverteidigung und Nebenklagevertretung bei sexuellem Missbrauch
Die Verteidigung im Strafverfahren insbesondere bei Sexualdelikten wird Ihnen Rechtsanwalt und Strafverteidiger J. Lauenburg zur Seite stehen. Eine gute Vorbereitung des Strafprozesses ermöglicht das beste mögliche Ergebnis für Sie.
5. Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, § 174b StGB
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Missbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.