Sicherungshaftbefehl
Sofort-Kontakt:
LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung
Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.
JETZT TERMIN VEREINBAREN |
E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular
Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.
Der Sicherungshaftbefehl
Der Sicherungshaftbefehl dient zu Gewährleistung der Strafvollstreckung, z.B. bei drohendem Widerruf der Bewährung wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen. Der Sicherungshaftbefehl ist vom Vollstreckungshaftbefehl zu unterscheiden.
Ihr Anwalt Strafrecht Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung