StGB § 15 das voluntative Element beim Tötungsvorsatz
StGB § 15 das voluntative Element beim TötungsvorsatzBGH, Beschl. v. 26.04.2016 – 2 StR 484/14 – BeckRS 2016, 08336
Das für einen bedingten Tötungsvorsatz erforderliche Willenselement kann dadurch belegt sein,
dass der Täter dem Opfer durch dessen Abtransport vom Tatort jede Rettungsmöglichkeit nimmt.
In diesem Fall hat der Tatrichter jedoch regelmäßig darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen der
Täter annahm, dass das Opfer durch das Eingreifen Dritter hätte gerettet werden können.