StGB § 184c Abs. 4 Herunterladen von mehreren kinderpornografischen Schriften in einer Sitzung

BGH, Beschl. v. 03.09.2015 – 1 StR 255/15 – NStZ-RR 2016, 198

Lädt der Täter im Verlaufe einer Internetsitzung jeweils mehrere Dateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinen Computer herunter, handelt es sich aufgrund natürlicher Handlungseinheit jeweils lediglich um eine Tat des Sich-Verschaffens im Sinne von § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB.