StGB § 240 Nötigung durch Sitzblockade (2. Reihe)

StGB § 240 Nötigung durch Sitzblockade (2. Reihe)

Presseerklärung, BVerfG, Beschl v. 07.03.2011 – 1 BvR 388/05 - JuS 2011, 563

Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2004 - 5/10 Ns - 6140 Js 212167/04 (125/04) - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit darin die Berufung des Beschwerdeführers kostenpflichtig als unzulässig verworfen wird.

Die Entscheidung wird in dem genannten Umfang aufgehoben. Die Sache wird insoweit zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.

 
 

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