StGB § 46 Abs. 3 fehlender Anlass zur Tat in der Strafzumessung
BGH, Beschl. v. 15.09.2015 – 2 StR 21/15 – NStZ-RR 2016, 40
Strafschärfend darf nicht berücksichtigt werden, dass das Opfer dem Täter keine nachvollziehbare Veranlassung gegeben hat.
BGH, Beschl. v. 15.09.2015 – 2 StR 21/15 – NStZ-RR 2016, 40
Strafschärfend darf nicht berücksichtigt werden, dass das Opfer dem Täter keine nachvollziehbare Veranlassung gegeben hat.