StGB § 67 Abs. 2 keine Beachtung von U-haft bei Anordnung des Vorwegvollzugs
BGH, Beschl. v. 13.04.2016 – 2 StR 53/16 – BeckRS 2016, 09607
Erlittene Untersuchungshaft hat bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben.