STRAFTATEN UND BUSSGELDER A - Z
Ausgewählte Straftatbestände kurz erklärt
Unsere Empfehlung:
- Es sollten frühzeitig Beweismittel (Zeugen, Gedächtnisprotokolle, Fotos, Filme, Aufnahmen von Überwachungskameras) gesichert werden, um etwa die Kausalität oder den vorsätzlichen Verletzungserfolg widerlegen zu können.
- Bei einer frühen anwaltlichen Vertretung bestehen gute Chancen einer Einstellung mit oder ohne Geldauflage, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Vorbehalt ohne Eintragung im Bundeszentralregister.
- Eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung kann eine hohe Verurteilung oder eine Verurteilung überhaupt abwenden. In jedem Fall führt diese zu einer Strafrahmenverschiebung gemäß § 46 a StGB.
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Wir verteidigen Sie bis zum bestmöglichen Ergebenis
Hier sind nur die gänigsten Straftaten aufgeführt. Haben Sie weitere Fragen oder ist der gesuchte Tatbestand nicht aufgeführt, rufem Sie uns unter 040 39 14 08 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de.