Änderungskündigung

Die Änderungskündigung

Wenn Sie Empfänger einer Änderungskündigung sind, bedeutet dies die Beendigung Ihres bisherigen Arbeitsvertrages (bei Mietvertrag siehe Kündigung im Mietrecht) verbunden mit dem Angebot der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter veränderten Vertragsbedingungen. Für das Arbeitsrecht regelt das Kündigungsschutzgesetz in § 2 KSchG jedoch den besonderen Schutz des Arbeitnehmers. Hierbei ist u.a. die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu beachten. Die Änderungskündigung wird in der Regel im Gewande eines Schreibens daher kommen, die die Bezeichnung ihrer Position und die Beschreibung ihrer Aufgaben ändert und Sie zur (zustimmenden) Gegenzeichnung auffordert. Sie sollten einen solchen faktischen den bisherigen Arbeitsvertrag aufhebenden Vertrag verbunden mit dem Angebot eines neuen Vertrages nicht ohne sorgfältige Prüfung unterzeichnen und im Zweifel nicht unterschreiben, da es sich um einen Kündigung auf Raten handeln kann, die direkte Auswirkung auf die Höhe ihres Arbeitslosengeld I für den Fall der ordentlichen Kündigung haben wird.