Berufung

Sie sind verurteilt worden und wollen das Urteil angreifen und zur Aufhebung bringen.


Unsere Empfehlung:

  • Die Berufungsfrist läuft eine Woche nach mündlicher Urteilsverkündung ab.

  • Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz.

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Das Rechtsmittel der Berufung

Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile des ersten Rechtszuges. Die Berufung ist im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz. Im Strafrecht gewährt die Berufung eine neue uneingeschränkte Tatsacheninstanz. Im Zivilrecht können neue Tatsachen, Angriffs- und Verteidigungsmittel im Interesse der Beschleunigung nur beschränkt vorgetragen werden. In jedem Rechtsgebiet gelten bestimmte Fristen, Formvorschriften und Voraussetzungen, die für die erfolgreiche Durchführung des Rechtsmittels unbedingt zu beachten sind. Wenden Sie sich an uns. Unsere erfahrenen Strafverteidiger helfen Ihnen gerne.