Ersatzfreiheitsstrafe
Unsere Empfehlung:
- bei Zahlung eines größeren Teils der Geldstrafe und Ratenzahlungsvereinbarung kann ggfs. die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angewendet werden.
Sofort Kontakt
LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung
Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften
JETZT TERMIN VEREINBAREN |
E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular
Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.
Die Ersatzfreiheitsstrafe
Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die bei Nichtleistung der gegen Sie verhängten Geldstrafe (siehe dort) nach der Anzahl der festgesetzten oder ausgeurteilten Tagessätze vollstreckt wird. Rufen Sie uns an! Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Fachanwalt für Strafrecht oder Strafverteidiger unserer Kanzlei hilft Ihnen gerne.