Strafvollstreckungsrecht
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Strafvollstreckungsrecht
Im Strafvollstreckungsverfahren geht es nicht nur um die Beantragung und Anhörung zur Strafaussetzung zur Bewährung bei Halbstrafe, 2/3 Strafe, 4/5 Strafe einschließlich Begutachtungsverfahren, sondern auch um eine Vielzahl von Vollzugslockerungsmöglichkeiten (Urlaub, Ausführung, Freigang, Arbeitssuche usw.) und Rechte im Vollzug (Zellenausstattung, Zeitschriftenbezug, Verlegung, ärztliche Untersuchungen, Besuchsregelungen).
Im Dschungel der vielfältigen Regelungen, lokalen Besonderheiten, Rechtsmissstände, welche mit der Begründung, dass der Vollzug so schon immer gemacht wurde, aufrecht erhalten werden, können Sie ohne versierte anwaltliche Hilfe nicht bestehen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen.
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