Verkehrsrecht / Autounfall / Schadenersatz / Schmerzensgeld

Sofort-Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.

1. Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.

Wir beantworten alle Fragen die nach einem Verkehrsunfall auftreten:

  • Habe ich Anspruch auf Schadensersatz und in welcher Höhe steht dieser mir zu?
  • Wer zahlt die Reparaturkosten und Gutachterkosten?
  • Habe ich Anspruch auf einen Ersatz- oder einen Mietwagen und wie lange?
  • Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Welche Folgeschäden oder Dauerschäden kann ich geltend machen?

Wir beraten und vertreten Sie gerne darüber hinaus mit in diesem Zusammenhang parallel laufenden VERKEHRSSTRAFSACHEN, BUSSGELDVERFAHREN und FÜHRERSCHEINSACHEN.

2. Das Straßenverkehrsgesetz

Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Fahrzeugs verschuldensunabhängig. Auch hier handelt es sich um eine reine Gefährdungshaftung für bestimmte Gefahren, die sich beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs realisiert haben. Nach § 18 StVG haftet der Fahrer eines Fahrzeugs unter den gleichen Umständen. Das Verschulden wird gesetzlich vermutet. Der Fahrer kann sich von der Haftung freihalten, wenn er beweisen kann, dass er den eingetretenen Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht hat. Nach beiden Gesetzesregelungen tritt die Haftung bei der Tötung, der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen oder bei Sachbeschädigung ein.