Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis, der gegebenenfalls gerichtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbar ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wohlwollende, d.h. berufsfördernde Formulierungen, deren Inhalt ebenfalls gerichtlich bestimmt werden kann, zu verwenden. Schließlich handelt es sich bei einem Arbeitszeugnis um eines der wichtigsten Dokumente für das berufliche Fortkommen. Sie brauchen einen versierten Rechtsanwalt, um ein berufsförderndes Zeugnis durchsetzen zu können. Dazu brauchen Sie einen versierten Rechtsanwalt, um ein berufsförderndes Zeugnis durchzusetzen.