StPO § 55 Auskunftsverweigerungsrecht, "Aussageverweigerungsrecht"
Wann kann ich die Aussage, besser die Auskunft vor der Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft verweigern?
Unser Empfehlung:
- Wenn die Gefahr besteht, dass Sie sich durch Angaben selbst belasten oder einem Strafverfahren zuführen, müssen Sie nach der Mosaiktheorie des Bundegerichtshof Sie gar nicht sagen.
- Allerdings sind zuvor getätigte Aussagen z.B. gegenüber der Polizei im Gegensatz zum Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Verwandten verwertbar.
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1. Wer kann sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen
2. Rechtswidrige Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht
3. Das Auskunftsverweigerungsrecht ist schwächer als das Zeugnisverweigerungsrecht
Das Auskunftsverweigerungsrecht
1. Wer kann sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen
Das Auskunftsverweigerungsrecht beinhaltet das Recht eines Zeugen, die Beantwortung bestimmter Fragen zu verweigern, welchen den Zeugen bei wahrheitsgemäßer Beantwortung in die Gefahr bringt, sich selber der Strafverfolgung oder der Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit auszusetzen. Das Aussageverweigerungsrecht, richtig Auskunftsverweigerungsrecht ist vom
- Aussageverweigerungsrecht, welches dem Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten das Recht gibt zu schweigen, und
- Zeugnisverweigerungsrecht, welches Ehepartnern, Lebenspartnern, Kindern, Verlobten und in gerader Linie Verwandten oder Verschwägerten, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten oder bis zum zweiten Grad Verschwägerten zusteht und beansprucht werden kann,
2. Rechtswidrige Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht
Der Zeuge darf sich nicht willkürlich bzw. rechtswidrig auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 StPO stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen. In der Regel führt die Bezugnahme auf das Auskunftsverweigerungsrecht im Strafprozess zu einem Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft, wonach dann möglicherweise Ermittlungen in Richtung des Zeugen oder seines Angehörigen eingeleitet werden. Wird das Auskunftsverweigerungsrecht zu Unrecht ausgeübt, so kann unter restriktiven Gesichtspunkten nach § 70 Abs. 2 StPO Ordnungshaft angeordnet werden.
3. Das Auskunftsverweigerungsrechts ist schwächer als das Zeugnisverweigerungsrecht
Wie oben dargelegt, beinhaltet das Auskunftsverweigerungsrecht als grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang, dass sich niemand selbst zu belasten braucht (nemo tenetur se ipsum accusare). Es ist jedoch nach Art und Umfang auf bestimmte Fragen begrenzt, es sei denn der Zeuge kann nach der Mosaiktheorie des Bundesgerichtshofes sich darauf berufen, dass auch andere Fragen als Teil eines Ganzen den Zeugen der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würden. Demgegenüber umfasst das Zeugnisverweigerungsrecht die ganze Aussage.
Auch der Verurteilte kann sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen, um einer schärferen oder weiteren Verurteilung zu entgehen.
Der Angeklagte im Strafverfahren kann sich nach der so genannten Rechtskreistheorie seine Revision nicht auf die Verletzung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO stützen, da dieses Recht zu Gunsten des Zeugen gilt und nicht dem Angeklagten.
Unabhängig von der Geltendmachung des Auskunftsverweigerungsrechts kann der Zeuge hinsichtlich seiner Aussage vereidigt werden.