Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - § 316a StGB

Unsere Empfehlung:

  • Es sollten frühzeitig Beweismittel (Zeugen, Gedächtnis-protokolle, Fotos, Filme, Aufnahmen von Überwachungskameras) gesichert werden, um etwa die Kausalität oder den vorsätzlichen Verletzungserfolg widerlegen zu können.

  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.

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§ 316a StGB - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.