Wahlverteidiger / Wahlverteidigung

Sofort-Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.

Der Wahlverteidiger

Ein Wahlverteidiger ist ein von dem Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählter und bezahlter Verteidiger. Die Wahlverteidigung oder das Wahlmandat unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung dadurch, dass der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger im Gegensatz zum Wahlverteidiger nicht durch einfache Kündigung, sondern nur bei schwerwiegenden Gründen entpflichtet werden kann. Siehe auch Rechtsanwalt.