Wahlverteidiger / Wahlverteidigung
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Der Wahlverteidiger
Ein Wahlverteidiger ist ein von dem Angeklagten oder Beschuldigten frei gewählter und bezahlter Verteidiger. Die Wahlverteidigung oder das Wahlmandat unterscheidet sich von der Pflichtverteidigung dadurch, dass der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger im Gegensatz zum Wahlverteidiger nicht durch einfache Kündigung, sondern nur bei schwerwiegenden Gründen entpflichtet werden kann. Siehe auch Rechtsanwalt.