Telefon - Abzocke / Tarifbetrug / Gewinnbetrug / Lotteriebetrug /Abonnementbetrug / betrügerische Preisausschreiben

  1. Gewinnbetrug / Lotteriebetrug:
  2. Betrug mit schriftlichen Preisausschreiben auf Werbeprospekten:
  3. Rückrufbetrug:
  4. Tarifbetrug:
  5. Betrug mit Branchenbuch- oder Telefonbucheintrag:
  6. Abonnementbetrug:
  7. Nachfolgende Betrug
  8. Kostenlose Angebote im Internet
  9. Folgende Regeln sollten Sie beachten:

Andere Betrugsformen wie Enkeltrickbetrug, Neffenbetrug, Polizeitrickbetrug, Wasserwerkerbetrug, Telefonnummerbetrug (Polizei- oder Behördennummer) (siehe Betrug)

1. Gewinnbetrug / Lotteriebetrug:

Sie werden angerufen, teilweise durch eine Computerstimme, dass Sie Gewinner eines Preisausschreibens, Verlosung, Lotterie oder  sonstigen Gewinnspiels seien.

  • Zur Entgegennahme des Gewinns sollen Sie eine unscheinbare tatsächlich jedoch hochpreisige 0900, 0137, 0137, 0387 Abzocknummern einer südosteuropäischen, englischen oder belgischen Betrugsfirma zurückrufen, weil angeblich nur einige Formalitäten, wie Bestätigung ihrer Identität, (Name, Anschrift, eventuell Geburtsdatum oder Ähnliches) und / oder eine Bearbeitungsgebühr oder Porto, weil der Gewinn aus dem Ausland (Belgien, Tschechien, etc.) käme, notwendig seien.
  • Bei einem Rückruf vertelefonieren Sie in der Warteschleife ein kleines Vermögen.
  • Häufig wird diese Betrugsmasche mit einem Abonnementbetrug mit einem ungebetenen Warenbezug kombiniert, um Sie doppelt abzukassieren. Dabei sind Telefon-CDs der Telekom aus dem Ende der 80-iger und 90-iger Jahre beliebt, welche Altersangaben der Teilnehmer enthalten, so dass vorzugsweise Rentner oder solche Teilnehmer mit altmodischen Namen angerufen werden.

2. Betrug mit schriftlichen Preisausschreiben auf Werbeprospekten:

Bei einem Ausfüllen eines Preisausschreibens haben Sie im Kleingedruckten übersehen, dass Sie einen Warenbezug oder die Teilnahme an einem entgeltlichen Gewinnspiel abgeschlossen haben.

3. Rückrufbetrug:

Beliebt ist auch bei Handy der computergesteuerter „Einklingeltonanruf“, um einen teuren Rückruf zu hochpreisigen Bezahlnummern zu provozieren. Am besten den Rückruf solcher Nummer direkt bei ihrem Telefonanbieter sperren lassen.

4. Tarifbetrug:

Zum Jahresende, wenn Dienstleistungsanbieter, Telefonanbieter, Krankenkassen, Stromanbieter ihre Tarife erhöhen, werden Sie als Verbraucher mit telefonischen Angeboten scheinbar neutral ermittelter kostengünstigerer Anbieter heimgesucht. Dabei wird Ihnen vorgetäuscht, dass der Anrufer Mitarbeiter der Stiftung Warentest, eines angeblich unabhängigen Dienstleisters, einer staatlichen Institution oder von ihrem Dienstleister / Vertragspartner selbst (beauftragt) sei, der Sie mit einem günstigeren Angebot oder Tarif beglücken möchte, tatsächlich nur bei Ihnen das Vertrauen zum Einstieg in den beabsichtigten Betrug ausnutzen soll.

5. Betrug mit Branchenbuch- oder Telefonbucheintrag:

Ein Anrufer meldet sich in Namen ihrer Stadt, einer angeblich öffentlichen Einrichtung oder eines bekannten seriösen Dienstleisters z.B. der Telekom und bietet Ihnen eine kostenlose oder preiswerte Verlängerung oder Neuantrag in ein Branchenverzeichnis oder Telefonbuch an.

6. Abonnementbetrug:

Ihnen werden Zeitungen oder andere Abonnements kostenlos oder zu angeblich günstigen Preisen mit freien Beitragsmonaten am Telefon angeboten.

7. Nachfolgende Betrug:

Sie haben tatsächlich keinen Vertrag geschlossen und bekommen Drohschreiben und Anrufe mit Ratenzahlungs- oder Abzahlungsangeboten zur Unterschrift zugesandt, durch die der bis dahin noch nicht geschlossene Vertrag erst vereinbart wird.

Bei der Telefonabzocke behauptet die / der Anrufer(in), nach dem sie / er Sie über seine wahre Absicht getäuscht, ihre Aufmerksamkeit oder ihr Vertrauen gewonnen hat, dass sie / er nach den angeblichen neuen Fernabsatzgesetzen verpflichtet sei, den wesentlichen Inhalt oder die Daten von Ihnen zum Nachweis und Dokumentation der Seriosität des Unternehmens auf CD aufnehmen zu müssen. Durch ein schnelles Abfragen ihrer Daten, auf die Sie nur mit Ja / Nein -Antworten sollen oder brauchen, wird die von Ihnen betrügerisch erlangte Zustimmung zum Vertragsschluss aufgenommen. Besonders perfide wird vorgegangen, wenn Sie eigentlich nur der Übersendung eines Angebots zugestimmt oder dieses erbeten hatten, jedoch in der CD-Aufnahme am Telefon die Frage sodann lautet: "Ich wünsche die schriftliche Bestätigung des Vertrages."

Darauf folgende Rechnungen Mahnungen drohenden Inhalts (Schufa-Eintrag, Kontopfändung, persönlicher Besuch, Vorsprache bei den Nachbarn angeblich um Erkundigungen einzuholen, Strafanzeige wegen angeblichen Betruges etc.).

8. Kostenlose Angebote im Internet

Im Internet kursieren viele Angeboten kostenloser Software, die beim Herunterladen nach dem klein Gedruckten bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertragsschluss fingieren. Kurze Zeit später erhält der Nutzer eine Rechnung und wird, wenn er nicht zahlt, mit Schreiben von Inkassobüros und / oder Anwälten überzogen. Zahlen Sie nicht und geben Sie den Drohungen nicht nach. 

9. Folgende Regeln sollten Sie beachten:

  1. Wenn in der Ihnen zugesandten Bestätigung oder dem Vertrag eine korrekte Adresse angegeben wurde, empfehle ich Ihnen diesen sofort - möglichst zum Nachweis per Fax, Boten (z.B. Freund, Bekannter) oder unter Zeugen der Absendung des Widerrufs - zu widerrufen. Ein Fax ist billiger und schneller als ein Einschreiben mit Rückschein. Bitte bewahren Sie eine Kopie des Widerrufsschreibens auf.
  2. Die Anschreiben der Betrugsfirma zur Beweissicherung aufbewahren.
  3. Spätestens bei einem Mahnantrag / Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erheben und absenden.
  4. Auf schriftliche oder mündliche Drohungen von Inkassounternehmen und / oder Anwälten beide verbunden mit Ratenzahlungs- oder Abzahlungsangebote nicht eingehen, da Sie wohlmöglich durch schriftliche Bestätigung derselben erst den Vertrag schließen.
  5. Wenn Sie Beweise haben, machen Sie gleich eine Strafanzeige.
  6. Auch wenn Ihnen Fehler unterlaufen sind, haben Sie meist gute Chancen mit anwaltlicher Hilfe die ungerechtfertigten Forderungen abzuwehren.