Unser Angebot: eine kostenlose Ersteinschätzung

Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit

Unsere Empfehlung:

  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit
  • Ersteinschätzung:
    - Erste offene Fragen
    - Was ist als nächstes zu tun ?
    - Was ist möglich ?
    - Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll ?
    - Was ist weiter zu bedenken ?
    - keine Rechtsberatung

Sofort-Kontakt:

Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz

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Bürozeiten: 7:00 Uhr - mind. 18:00 Uhr

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
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Warum bekomme ich eine kostenlose Ersteinschätzung ?

Die Ersteinschätzung stellt die Möglichkeit einer ersten Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt dar. Der Mandant kann den Rechtsanwalt kennenlernen und dann entscheiden, ob er ihm das Mandat erteilen möchte oder nicht. 

Was beinhaltet die Ersteinschätzung:

  • Erste offene Fragen können angesprochen werden.
  • Was ist als nächstes zu tun ?
  • Was ist möglich ?
  • Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll ?
  • Was ist weiter zu bedenken ?
  • keine Rechtsberatung

Wir können nicht alle Mandate als Strafverteidiger annehmen. So empfehlen wir etwa Kollegen auf bestimmten Rechtsgebieten, die wir nicht schwerpunktmäßig bearbeiten, weil diese Sie im Zweifel besser vertreten können. Ferner ist eine Vertretung nur sinnvoll, wenn wir die terminliche und Arbeitskapazität freihaben, Sie in einer Hauptverhandlung zu vertreten. Deshalb ist die Ersteinschätzung kostenlos.

Mit der Ersteinschätzung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie von uns vertreten werden möchten, Sie mit einer vorläufigen Verteidigungsstrategie einverstanden sind und es auf eine Freispruchs- oder Strafmaßverteidigung hinausläuft.

Eine kostenlose Ersteinschätzung ist keine Erstberatung im Sinne von § 34 RVG; es sei denn dies wird ausdrücklich vereinbart. Für eine Erstberatung beläuft sich die Gebühr bis Euro 190,00 zuzüglich derzeit 19 % Umsatzsteuer, bei mehrfacher Beratung oder Ausarbeitung eines Gutachtens bis zu Euro 250,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer oder einem Preis aufgrund einer Vergütungsvereinbarung.

In der Sache kann eine eingehende Beratung erst nach Akteneinsicht erfolgen, wenn Sie und ihr Strafverteidiger sich den Kenntnisstand der Ermittlungsbehörde oder des Gerichts verschafft und die Sache durchdacht haben.

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