Unterhaltsberechnung
Sofort-Kontakt:
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.
JETZT TERMIN VEREINBAREN |
E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular
Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.
Unterhaltsberechnung
Für die Unterhaltsberechnung bedarf es einer individuellen Beratung. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Besprechungstermin mit Rechtsanwältin Jessica Lauenburg, Fachanwältin für Familienrecht, Tel. 04149 933 87 89, Mobil: 0179 210 23 32, Email. j-lauenburg@t-online.de oder Kanzlei: 040 / 39 14 08 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
- Ein Informationsgespräch (Was wird an Informationen und Unterlagen zur Bearbeitung der Sache gebraucht, welche Gebühren kommen auf mich zu, welches Honorar kann ich vereinbaren)
- Für eine Beratung sehen Sie sich bitte unsere transparenten Preise an.
- Ehescheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 250,00 inkl. USt durch einen Anwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Kindesunterhalt: siehe bitte unten "Unterhalt".
- Scheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 250,00 inkl. USt. durch einen Anwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Unterhalt:
- Berechnung des Elternunterhalts bei Angabe des Durchschnittseinkommens € 140,00 inkl. USt. durch einen Anwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder bei Angabe des Durchschnittseinkommens durch Fachanwalt für Familienrecht € 120,00 inkl. USt.
- Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder bei Angabe des Durchschnittseinkommens durch Fachanwalt für Familienrecht € 140,00 inkl. USt.
- Berechnung des Trennungsunterhalts Angabe des Durchschnittseinkommens € 140,00 inkl. USt. durch einen Anwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Füllen Sie das nebenstehende Kontaktformular aus oder übersenden Sie eine Zivilprozeßvollmacht (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) oder eine Strafprozeßvollmacht für Strafrecht / Strafverteidigung (Erläuterung zum Ausfüllen) per Fax: 040/ 39 14 07, per Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen per Email (rae-l-k@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz verfügt über eine Fachanwaltschaft für Strafrecht und Familienrecht. Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Joachim Lauenburg und Fachanwältin für Familienrecht Rechtsanwältin Jessica Lauenburg beraten Sie gerne.
Finden sich Ihr rechtliche Frage hier nicht wieder, rufen Sie bitte unverbindlich an und fragen Sie nach. Sollten wir Sie nicht beraten können, werden wir Ihnen einen kompetenten Anwalt oder Ansprechpartner empfehlen.
Unterhalt - Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Vorsorgeunterhalt, Verwandtenunterhalt oder Betreuungsunterhalt
Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie als Elternteil, als getrennter oder geschiedener Ehegatte Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Vorsorgeunterhalt, Verwandtenunterhalt oder Betreuungsunterhalt auch als Elternteil, der nicht verheiratet bzw. eingetragen verpartnert gewesen ist, beanspruchen können bzw. schulden. Dasselbe gilt für den Kindesunterhalt bzw. " Kinderunterhalt ". Gerne berechnen wir Ihnen den geschuldeten Unterhalt, z.B. zum Zwecke einer außergerichtlichen Einigung mit Ihrem ehemaligen Partner. Eine eigene Berechnung des Unterhalts kann zu schweren Rechtsnachteilen führen.
Wenn Sie die der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legenden Einkommensverhältnisse Ihres/Ihrer Ehegatten/in oder ehemaligen Lebenspartner/in nicht kennen, machen wir auch die Ihnen zustehenden Auskunftsansprüche für Sie geltend.
Auch wenn bereits ein Unterhaltstitel (z.B. Urteil, Vergleich) besteht und sich die der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich geändert haben, sollte geprüft werden, ob nicht eine Abänderung in Betracht kommt. Dies geschieht durch eine so genannte Abänderungsklage. Eine solche kann auch in Betracht kommen, wenn sich die Gesetzeslage geändert hat:
Seit dem 01.01.08 ist das Unterhaltsrecht neu geregelt. Insbesondere für geschiedene Ehegatten, die Unterhalt für sich geltend machen, hat sich die Rechtslage geändert. Sowohl in der Rangfolge der jeweiligen Unterhaltsberechtigten als auch bei der Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen sind Veränderungen eingetreten, die zu anderen Ergebnissen führen können als nach der bisherigen Rechtslage. Deshalb bestehen Abänderungsmöglichkeiten in Bezug auf alte Unterhaltstitel (Urteile, Vergleiche etc.), über deren Erfolgsaussichten Sie von uns informiert werden.
Eine der einschneidensten Änderungen besteht darin, dass das so genannte 0-8-15-Altersphasenmodell, welches früher in Bezug auf die Erwerbsobliegenheit eines minderjährige Kinder betreuenden Ehegatten angewandt wurde und auf das jeweilige Alter des Kindes abstellte, so nicht mehr anzuwenden ist. Grundsätzlich muss nur derjenige, der ein Kind betreut, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht arbeiten gehen. Ist das Kind älter als 3 Jahre, kommt es auf den Einzelfall und damit auf die Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen an.
Auch wenn keine minderjährigen Kinder betreut werden, kommen unterschiedliche Unterhaltsansprüche in Betracht. In jedem Fall kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wenn Sie sich über bestehende Unterhaltsansprüche verständigen wollen, diese gerichtlich geltend machen oder sich gegen Unterhaltsansprüche zur Wehr setzen wollen, bedürfen Sie anwaltlichen Rates oder Unterstützung eines Fachanwaltes für Familienrechtes oder versierten Familienrechtsanwalt / Familienrechtsfachanwältin, um nicht Ihrer Rechte ganz oder teilweise verlustig zu gehen.