Wie beantrage ich einen Pflichtverteidiger / Pflichtverteidigung ?
Strafrecht: Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit.
Unsere Empfehlung:
Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.
PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.
Noch Fragen zur Pflichtverteidigung, FAQ
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Rechtsanwälte Strafverteidigung
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Um überhaupt eine(n) Pflichtverteidiger*in oder Pflichtverteidiger ihres Vertrauens beigeordnet zu bekommen, ist ein Antrag auf eine(n) Pflichtverteidiger*in gemäß § 141 Abs. 1 StPO notwendig.
"In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt. Über den Antrag ist spätestens vor einer Vernehmung des Beschuldigten oder einer Gegenüberstellung mit ihm zu entscheiden." (§ 141 StPO)
Es ist ausreichend, eine(n) Pflichtverteidiger*in mündlich zu bestellen. Verlangen Sie in jedem Fall vor der Vernehmung eine(n) Anwalt / Anwältin, den das Gericht Ihnen als Pflichtverteidiger*in beiordnen soll! Die Polizei muss Ihnen im Übrigen dabei helfen, eine(n) Pflichtverteidiger*in zu finden. Lassen Sie sich nicht davon abbringen!
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