Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger bei Festnahme und Untersuchungshaft ?

Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit

Unsere Empfehlung:

  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.

PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.

Noch Fragen zur Pflichtverteidigung, FAQ

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
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Ist der Ehemann, Lebensgefährte, Freund, Sohn, Bruder oder meine Ehefrau, Lebensgefährtin, Freundin, Tochter, Schwester sowie sonstiger Angehöriger oder Bekannter festgenommen oder verhaftet worden, ist Eile geboten. Denn unter dem Schock der Festnahme einerseits und dem Einwirken der Polizei, angebliche drohenden Freiheitsstrafen oder Untersuchungshaft und Versprechen der Polizei, dass bei einer Aussage Untersuchungshaft abgewendet werden könne anderseits, sagen viele in der Ausnahmesituation der Festnahme aus und bringen sich durch diese Informationshereingaben selbst in Haft, die bei einem Schweigen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden wären.

Beachten Sie unsere Tipps bei Festnahme und unsere Tipps bei Kontakt mit der Polizei, Vernehmung, Anklage usw.

 Rufen Sie uns an, damit ihrem Angehörigen die bestmögliche Verteidigung zuteil wird.

Bedenken Sie, dass ihr Angehöriger bei einer Verhaftung oder einer vorläufigen Festnahme die Festnahme, die Untersuchungshaft (U-Haft), der Einschluss in einem kleinen Raum / Gefängniszelle, der nach dem Angstschweiß der vorherigen Insassen riecht, und die ungewisse Zukunft versetzen den Betroffenen in einen Schockzustand der unbedingt durch einen erfahrenen Verteidiger wenigsten zum Teil aufgefangen werden muss, damit das Schlimmste verhindert und das Beste erreicht wird. 
 
Gleichzeitig dauert es nach Beantragung in der Regel 10 Werktage bis für Angehörige eine Besuchs- und/oder Telefonerlaubnis genehmigt bekommen, die aufgrund fehlender Besuchstermine und geringen Besuchszeit von in der Regel nur einer Stunde pro Monat insgesamt mit höchstens drei Personen oder an der Beantragung der Telio-Telefonkarte scheitert. Wenn überdies eine polizeiliche Überwachung angeordnet wurde, wird schon die Terminvereinbarung zum Besuch aufgrund Zeitknappheit der Polizei äußert schwierig. 

Aufgrund der Schocksituation der Untersuchungshaft ist die psychische Widerstandskraft des Inhaftierten geschwächt oder gebrochen, so dass nach forensischer Erfahrung der Inhaftierte eher suggestibel (beeinflussbar), aussagebereit oder geständnisbereit ist gleichgültig, ob er sich etwas vorzuwerfen hat oder nicht. Erfahrungsgemäß schwächt die Untersuchungshaft die psychische Widerstandskraft und teilweise den Realitätssinn, dass der Inhaftierte bereit ist alles auszusagen, was vermeintlich das Erlangen der Freiheit oder Verbesserung der Situation zu versprechen scheint. Die Verteidigung hat manchmal den Eindruck, dass trotz der Möglichkeit der Verschonung von der Vollziehung des Haftbefehls der Beschuldigte "weich gekocht" oder durch Untersuchungshaft Rechtskraft geschaffen wird, weil die Inhaftierten unter dem Eindruck der Untersuchungshaft aussagen oder ein (falsches) Geständnis abgeben, welches das Verfahren grundlegend entscheidet.

Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, dass Sie so früh wie möglich ihrem Angehörigen eine(n) Verteidiger*in zur Seite stellen. Denn nach der vorläufigen Festnahme ohne richterlichen Haftbefehl muss die Vorführung vor die/dem Haftrichter*in spätestens am Tag nach der Festnahme bis 24:00 Uhr erfolgen. Dort wird entschieden, ob auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgrund des Vorliegens eines Haftgrundes ein Untersuchungshaftbefehl ergeht. Hier sollte in jedem Fall ein*e Verteidiger*in ihres Vertrauens dabei sein und ihrem Angehörigen beistehen und für eine Entlassung zur Not unter geeigneten Auflagen kämpfen.

Rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende: Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu uns oder außerhalb der Geschäftszeiten  zu einem Strafverteidiger des Notdienstes auf.

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