Wie finde ich einen spezialisierten Pflichtverteidiger ?

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Wie finde ich einen spezialisierten Pflichtverteidiger?

Kriterium 1: Spezialisierung auf Strafrecht.

Mit der Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin können diese auf jedem Rechtsgebiet tätig werden. Dies bedeutet, dass jeder Rechtsanwalt / Rechtsanwältin ohne jemals im Strafrecht oder als Strafverteidiger*in tätig gewesen zu sein sich als Pflichtverteidiger*in beiordnen lassen kann. 

Deshalb sollten Sie bei einem Strafverfahren an eine(n) auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht beauftragen. Denn die Wahl des richtigen Strafverteidigers hat weitreichende bis entscheidende Bedeutung für ihre persönliche materielle Freiheit (Geldstrafe, Geldauflage, Einziehung von Vermögen und Vermögensgegenständen) und immaterielle Freiheit (Freiheitsstrafe, Berufsverbot, Unterbringung, Auflagen). Eine gute Wahl ist ein Fachanwalt / Fachanwältin für Strafrecht.

Kriterium 2: Etwaige Spezialisierung im Strafrecht

Innerhalb des Strafrechts können sich Strafverteidiger*innen spezialisieren.

Denn ein Strafverteidiger kann sich auf einzelne Gebiete spezialisieren. So kommt es im Sexualstrafrecht neben rechtlichem Fachwissen auf interdisziplinäre Kenntnisse in der Aussagepsychologie, Glaubwürdigkeit, Glaubhaftigkeit, Aussagezuverlässigkeit und der Rechtsmedizin an, während es im Wirtschaftsstrafrecht vor allem spezielles Fachwissen im Wirtschafts- und Steuerrecht bedarf.

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erfolgt unabhängig von der finanziellen Lage des Beschuldigten, nämlich immer dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Pflichtverteidiger kann jeder Rechtsanwalt sein – Sie haben die Möglichkeit diesen auszuwählen. Deshalb sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Pflichtverteidiger angeben. Hier erfahren Sie, wie Sie einen guten Pflichtverteidiger finden.

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