Wirtschaftsstrafrecht und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

Unsere Empfehlung:

  • Sie haben eine Vorladung erhalten oder eine Unternehmens-, Büro- und / oder Hausdurchsuchung erdulden müssen. Rufen Sie uns unter 040 39 14 08 an

  • Gehen Sie nicht auf Vorladung zur Polizei ! Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

  • Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet vor der Polizei zu erscheinen.

  • Schweigen ! Schweigen ! Schweigen ! Reden Sie nicht mit der Polizei !

  • Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und senden Sie diesen nicht zurück!

  • Jede unkontrollierte Informationshereingabe in das Ermittlungsverfahren führt Sie ihrer Verurteilung zu !

Sofort-Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.

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E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

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Willkommen bei unserer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen.

Unsere Kanzlei versteht die Komplexität und die einzigartigen Herausforderungen, die mit Wirtschaftsstrafverfahren einhergehen. Mit einem erfahrenen Team von Strafverteidigern bieten wir erstklassige Rechtsberatung und -vertretung für Mandanten, die mit wirtschaftsbezogenen Strafanzeigen konfrontiert sind.

Wir wissen, dass Wirtschaftsstrafverfahren oft weitreichende Auswirkungen auf das Geschäft und das persönliche Leben unserer Mandanten haben können. Deshalb setzen wir uns mit Leidenschaft und Engagement dafür ein, die besten Ergebnisse zu erzielen und Ihre Rechte und Interessen effektiv zu verteidigen.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Bewältigung einer Vielzahl von Wirtschaftsdelikten, darunter Betrug, Insiderhandel, Subventionsbetrug, Bankrott, Insolvenzbetrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Kartellverstöße, Korruptionsdelikte (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) im Gesundheitswesen (§ 299a StGB, § 299b StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB): Korruptionsdelikte. Wir gehen jeden Fall mit einer maßgeschneiderten und strategischen Herangehensweise an, um die bestmögliche Verteidigung für unsere Mandanten zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Kommunikation und Transparenz. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Ziele zu verstehen und sie über jeden Schritt des Prozesses auf dem Laufenden zu halten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch das komplexe rechtliche Terrain zu führen und Sie mit den Informationen und Ressourcen auszustatten, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wenn Sie mit einem Wirtschaftsstrafverfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns unter 040 39 14 08 zu kontaktieren oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Rechte zu verteidigen.