Das Hauptverfahren

Sofort-Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.

Wenn die Ermittlungen im Strafrecht abgeschlossen sind und hinreichender Tatverdacht bejaht wird, fertigt die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Anklageschrift an und übersendet diese an das Strafgericht meist das Amtsgericht. Dieses stellt dem Angeschuldigten die Anklage zu und prüft, ob zu Recht Anklage erhoben wurde und das Verfahren eröffnet wird. Mit der Zustellung der Anklageschrift erhält der Angeschuldigte nach geltendem Strafrecht erneut die Gelegenheit, Beweiserhebungen zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen. Die Stellungnahme sollte ein Anwalt Strafrecht bzw. Strafverteidiger fertigen. Folgt das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft eröffnet es das Verfahren und schickt dem Angeklagten eine Ladung zur Hauptverhandlung. Der Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg schließt eine Vertretung außerhalb Hamburgs und bundesweit nicht aus.