Rechtsmittel im Strafrecht

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Als Anwalt Strafrecht Hamburg, Strafverteidiger oder Fachanwalt Strafrecht verteidigen wir Sie mit dem Ziel, das beste mögliche Ergebnis zu erzielen. Als Anwalt und Fachanwalt Strafrecht legen wir für Sie Rechtsmittel ein. Bei Verurteilung zu einer Geld- oder Haftstrafe können Sie im Strafrecht mit einem Rechtsmittel (Berufung oder Revision) überprüfen lassen. Dabei ist die Rechtsmittelfrist zu beachten, da andernfalls das Urteil rechtskräftig wird. Sie sollten daher zeitig mit uns als Anwalt Strafrecht, Strafverteidiger und Fachanwalt Strafrecht in Hamburg Kontakt aufnehmen, damit die Rechtsmittelfrist nicht verstreicht und Sie ihre Rechte und Interessen optimal vertreten werden. 

Wenn Sie Fragen haben, schreiben uns unverbindlich eine E-Mail unter kontakt-anwalt@t-online.de. Für eine Mandatserteilung rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall (= nur im Fall von Festnahme und Verhaftung) 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular(auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein kurzes Informationsgespräch an Werktagen, nicht die Rechtsberatung ist kostenlos. Für eine Beratung sehen Sie sich bitte unsere transparenten Preise an.

Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen. 

Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Strafprozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das 

Kontaktformular

(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen) 

oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als E-Mail (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.